Hinweis auf E-Commerce-Gesetz § 17: §17 Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links 1. Ein Diensteanbieter, der mittels eines elektronischen Verweises einen Zugang zu fremden Informationen eröffnet, ist für diese Informationen nicht verantwortlich, a) sofern er von einer rechtswidrigen Tätigkeit oder Information keine tatsächliche Kenntnis hat und sich in Bezug auf Schadenersatzansprüche auch keiner Tatsachen oder Umstände bewusst ist, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird, oder, b) sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewusstsein erlangt hat, unverzüglich tätig wird, um den elektronischen Verweis zu entfernen. 2. Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Person, von der die Informationen stammen, dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird oder der Diensteanbieter die fremden Informationen als seine eigenen darstellt.
AGB:
1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) 1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern (Konsumenten). Verbraucher iSd § 1 KSchG ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Für Vertragsabschlüsse mit Unternehmern gelangen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmensgeschäfte zur Anwendung. 1.2. Marcela Moser photography schließt Verträge – sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde – ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. 1.3. Der Einbeziehung entgegenstehender oder ergänzender Vertragsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Diese sind ausnahmslos nur gültig, wenn und insoweit sie im Einzelfall schriftlich vereinbart wurden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen von Marcela Moser photography nicht als Zustimmung zu von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. 1.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder im Laufe ihrer Dauer werden oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Dies gilt nicht, wenn die unwirksame Bestimmung eine der Hauptleistungspflichten regelt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Aus dem Umstand, dass Marcela Moser photography einzelne oder alle der ihm zustehenden Rechte nicht ausübt, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.
2. Angebot, Vertragsabschluss 2.1. Die Angebote von Marcela Moser photography sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten, Prospekten etc. 2.2. Die Erteilung eines Auftrags an Marcela Moser photography kann sowohl schriftlich (per Brief, E-Mail, Fax etc.) als auch mündlich (persönlich, telefonisch) erfolgen. Marcela Moser photography übermittelt dem Auftraggeber innerhalb angemessener Zeit nach Einlangen des Auftrags eine Auftragsbestätigung (Angebotsannahme) oder informiert ihn über die Ablehnung des Auftrags. Durch die Annahme kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Marcela Moser photography und dem Auftraggeber zustande, wodurch die wechselseitige Leistungspflicht ausgelöst wird. (Fakultativ bei Möglichkeit der Onlinebestellung von Lichtbildern.) 2.3. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, Lichtbilder und/oder Filmwerke einschließlich der in § 42 UrhG normierten Nutzungsrechte über den Onlineshop zu erwerben. Darüber hinausgehende Nutzungsrechte müssen mit Marcela Moser photography gesondert vereinbart werden. Das Angebot von Marcela Moser photography im Onlineshop ist rechtsverbindlich. Der Kaufvertrag kommt durch Einlangen der Bestellung bei Marcela Moser photography zustande. Der Bestellvorgang wird durch Auswahl der gewünschten Produkte in den Warenkorb in Gang gesetzt und durch Anklicken des Kaufbuttons am Ende des Bestellvorgangs abgeschlossen. Marcela Moser photography stellt die vertragsgegenständlichen Produkte nach Zahlungseingang entweder durch Übersendung an die vom Vertragspartner bekannt gegebene Anschrift oder als Download-Datei zur Verfügung.
3. Leistungserbringung, Nutzungsbewilligung 3.1. Marcela Moser photography kann den Auftrag – zur Gänze oder zum Teil – auch durch Dritte (Labors etc.) ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist Marcela Moser photography hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel. 3.2. Die Übersendung der Ware erfolgt auf Gefahr von Marcela Moser photography, d.h. die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht in diesem Fall erst auf den Vertragspartner über, sobald die Ware an ihn oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird. 3.3. Von Marcela Moser photography genannte Liefer-/Leistungstermine und -fristen sind nur Annäherungswerte und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Aus der Nichteinhaltung von unverbindlichen Liefer-/ Leistungsfristen und –terminen können keine Ansprüche gegen Marcela Moser photography hergeleitet werden. Marcela Moser photography hat die Leistung aber jedenfalls innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsabschluss zu erbringen, sofern nicht anders vereinbart. 3.4. Bei Vereinbarung verbindlicher Liefertermine oder Lieferfristen kann der Vertragspartner – sofern es sich nicht um ein Fixgeschäft iSd Punkt 3.5. handelt – bei Lieferverzug nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag lässt den Anspruch auf Ersatz des durch verschuldete Nichterfüllung verursachten Schadens unberührt. 3.5. Ist die Erfüllung zu einer festbestimmten Zeit oder binnen einer festbestimmten Frist bei sonstigem Rücktritt bedungen und gerät Marcela Moser photography in Verzug, so gilt der Vertrag ohne weiteres Zutun als aufgelöst, sofern der Vertragspartner Marcela Moser photography nicht umgehend mitteilt, auf die Vertragserfüllung weiterhin zu bestehen. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 3.6. Mit dem Erwerb eines urheberrechtlich geschützten Werkes, unabhängig ob in Papierform oder digital, erwirbt der Vertragspartner eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkungen etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur soviel Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Vertragspartners und nicht für Werbezwecke als erteilt. Darüber hinaus ist der Vertragspartner iSd § 42 UrhG jedenfalls berechtigt, einzelne Vervielfältigungsstücke zum eigenen und privaten Gebrauch herzustellen. 3.7. Die Nutzungsbewilligung gilt erst bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Werknutzungsentgelts (vgl. Punkt 6.2.) und unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Herstellerbezeichnung/ Namensnennung gemäß Punkt 4.3. als erteilt.
5. Eigentum am Filmmaterial und den Bilddateien, Kennzeichnung Archivierung 5.1. Analoge Fotografie: Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.) steht Marcela Moser photography zu. Diese überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufnahmen ins Eigentum. Diapositive werden – sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist – dem Vertragspartner nur leihweise gegen Rückstellung nach Gebrauch auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners zur Nutzung im Umfang der Nutzungsbewilligung gemäß Punkt 3.6. zur Verfügung gestellt. 5.2. Digitale Fotografie: Das Eigentum an den Bilddateien steht Marcela Moser photography zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien und Nutzung im Umfang der Nutzungsbewilligung gemäß Punkt 3.6. besteht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und betrifft mangels abweichender ausdrücklicher Vereinbarung nur eine zwischen Marcela Moser photography und dem Vertragspartner einvernehmlich festzusetzende Auswahl der hergestellten Bilddateien. 5.3. Marcela Moser photography ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel (Lithos, Platten etc) bzw bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien. 5.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung bei jeder Art von Datenübertragung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass Marcela Moser photography als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. 5.5. Marcela Moser photography wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
6. Entgelt (Werklohn, Honorar) 6.1. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung steht Marcela Moser photography für seine Leistungen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten zu. 6.2. Marcela Moser photography hat einerseits Anspruch auf ein Aufnahmehonorar, welches auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zusteht, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt. Darüber hinaus steht Marcela Moser photography beim Verkauf von Lichtbildern/Filmen ein Verkaufsentgelt und für die Erteilung einer über § 42 UrhG hinausgehenden Nutzungsbewilligung gesondert ein Werknutzungsentgelt (Lizenzhonorar) in vereinbarter Höhe zu. 6.3. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sowie Materialkosten und sonstige Aufwendungen für Requisiten, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc. sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten und werden gesondert verrechnet. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen bzw Besprechungsaufwand. 6.4. Die Preisangaben erfolgen in Euro und verstehen sich „ab Werk“ zuzüglich der Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie bei Versand der Ware zuzüglich einer Versand- und Verpackungspauschale in Höhe von € 6.5. Im Zuge der Auftragsausführung vom Vertragspartner gewünschte Auftragsänderungen gehen zu seinen Lasten und werden gesondert verrechnet. 6.6. An die Einhaltung vorhergehender Preise bei Anschlussaufträgen sind wir nicht gebunden. 6.7. Für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen wird keine Gewähr übernommen.
7. Zahlung 7.1. Sofern nicht schriftlich ausdrücklich ein Zahlungsziel vereinbart wurde, ist das Honorar sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Wurde ein Zahlungsziel vereinbart, sind die gelegten Rechnungen längstens binnen 8 Werktagen ab Rechnungslegung spesen- und abzugsfrei einlangend bei Marcela Moser photography zur Zahlung fällig. 7.2. Marcela Moser photography ist berechtigt, vor Beginn der Auftragsausführung vom Auftraggeber die Leistung einer Akontozahlung zu fordern sowie bei Aufträgen über teilbare Leistungen Teilrechnungen zu legen. 7.3. Marcela Moser photography ist berechtigt, Zahlungen unabhängig von deren Widmung zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld sowie der darauf anerlaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung. 7.4. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden unabhängig vom Verschulden Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. sowie Zinseszinsen in der gesetzlichen Höhe verrechnet. Darüber hinaus ist der Vertragspartner bei verschuldetem Zahlungsverzug verpflichtet, Marcela Moser photography sämtliche aufgewendeten, zur zweckentsprechenden Eintreibung der Forderung notwendigen Kosten, wie etwa Anwaltshonorar und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren und jeden weiteren Schaden, insbesondere auch den Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten anfallen, zu ersetzen. 7.5. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung mit einer eigenen Forderung gegen Marcela Moser photography nur dann berechtigt, wenn dieser zahlungsunfähig ist und die Forderung des Vertragspartners in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht oder die Forderung vom Gericht rechtskräftig festgestellt oder vom Fotografen anerkannt wurde. 7.6. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
8. Gesetzliches Rücktrittsrecht 8.1. Gemäß § 11 FAGG kann der Verbraucher von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Näheres zur Ausübung des Rücktrittsrechts und den Folgen des Rücktritts ist der gesondert veröffentlichen Widerrufsbelehrung für Warenlieferungen bzw. der Widerrufsbelehrung für Dienstleistungsaufträge zu entnehmen. 8.2 In nachstehenden Fällen ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen: • bei Verträgen über Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde; • bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind; • bei Verträgen über Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden; • bei Verträgen über Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde; • bei Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 5 Abs 2 oder § 7 Abs 3 – noch vor Ablauf der Rücktritts/Widerrufsfrist mit der Lieferung begonnen hat. 9. Pflichten des Vertragspartners 9.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erforderlichenfalls an der Auftragserfüllung mitzuwirken und Marcela Moser photography nach seinen Kräften zu unterstützen. Der Vertragspartner hat für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter hinsichtlich abgebildeter Gegenstände (zB Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) und die Einholung der Zustimmung zur Abbildung von Personen (zB Modelle) zu sorgen. Marcela Moser photography gewährleistet die Zustimmung von Berechtigten, insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 3.6.). 9.2. Schad- und Klagsloshaltung: Der Vertragspartner verpflichtet sich, Marcela Moser photography vollständig gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, falls er aufgrund von Verstößen gegen Rechtsvorschriften bzw des Verhaltens des Vertragspartners zivil- oder strafrechtlich verfolgt oder belangt bzw gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird. 9.3. Im Falle der Beauftragung von Marcela Moser photography mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder, versichert der Vertragspartner, dass er die hierzu erforderlichen Rechte besitzt und stellt Marcela Moser photography von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen. 9.4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, bereitgestellte Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese Objekte nach Aufforderung durch Marcela Moser photography nicht spätestens nach zwei Werktagen abgeholt, ist Marcela Moser photography berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Vertragspartners einzulagern.
10. Annahmeverzug, Rücktritt des Vertragspartners 10.1. Wird die Leistung vom Vertragspartner zur bedungenen Zeit am bedungenen Ort nicht angenommen bzw die Leistungserbringung von Marcela Moser photography verzögert oder unmöglich gemacht, gerät der Vertragspartner in Annahmeverzug. In diesem Fall ist Marcela Moser photography berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder auf Vertragserfüllung zu bestehen. Marcela Moser photography ist ebenso berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag (Mitwirkungspflichten, Leistung der Anzahlung bzw Teilzahlungen) verstößt. Der Vertragspartner hat Marcela Moser photography jedenfalls den von ihm schuldhaft verursachten Schaden zu ersetzen. 10.2. Bei Annahmeverzug hat der Vertragspartner allfällige Lagerkosten sowie die Kosten für die erfolglose An- und Ablieferung zu tragen. Trifft den Vertragspartner ein Verschulden am Annahmeverzug hat er Marcela Moser photography darüber hinaus den ihm durch die Verzögerung entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Vertragspartner trägt auch die Gefahr der Lagerung. 10.3. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen (zB aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.
11. Eigentumsvorbehalt 11.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleibt die Ware im Eigentum von Marcela Moser photography. Der Vertragspartner trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung. 11.2. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Vertragspartner untersagt. 11.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Marcela Moser photography vor Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen, damit dieser unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und in seinem Eigentum stehende Waren übernehmen kann. 11.4. Gerät der Vertragspartner mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist Marcela Moser photography berechtigt, Rückgabe der Ware bis zur vollständigen Befriedigung zu verlangen. Befristete Forderungen werden sofort fällig. 11.5. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer Marcela Moser photography erklärt den Rücktritt vom Vertrag schriftlich.
12. Gewährleistung 12.1. Ein Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners auslösender Mangel liegt nur bei Abweichung durch Marcela Moser photography vom vertraglich Geschuldeten vor. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist nur für Mängel zulässig, die im Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden waren. Darüber hinausgehende Garantieversprechen werden von Marcela Moser photography nicht übernommen. Für Erfüllungshandlungen von Marcela Moser photography, die auf unrichtigen oder ungenauen Anweisungen des Vertragspartners beruhen bzw für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw Handhabung hervorgerufen werden, bestehen jedenfalls keine Gewährleistungsansprüche. 12.2. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware an den Vertragspartner. Hat Marcela Moser photography den Mangel verschuldet, kann der Vertragspartner nach Maßgabe des § 933a ABGB binnen drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger anstelle der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen Schadenersatz fordern. 12.3. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Vertragspartner dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 14 Tagen an Marcela Moser photography auf dessen Kosten zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Waren hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. 12.4. Die Abtretung der Mängelansprüche des Vertragspartners ist ausgeschlossen.
13. Schadenshaftung Marcela Moser photography haftet für von ihr schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schadenersatzansprüche für Sachschäden sind bei bloß leicht fahrlässiger Verursachung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden an vom Vertragspartner zur Bearbeitung übernommenen Sachen, sowie Schäden, die durch eine Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflichten eingetreten sind.
14. Abtretung Der Vertragspartner darf seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Marcela Moser photography ganz oder teilweise auf Dritte übertragen oder Dritten verpfänden.
15. Datenschutz Marcela Moser photography ermittelt, speichert und verarbeitet die vom Vertragspartner bekanntgegebenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-MailAdresse, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer etc.) sowie die mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden Daten (wie zB Bestelldatum, bestellte bzw gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten etc) unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes idgF für Zwecke der Vertragserfüllung. Marcela Moser photography verwendet die vom Vertragspartner mitgeteilten personenbezogenen Daten ohne dessen gesonderte ausdrückliche Einwilligung ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Beantwortung von Anfragen, sofern dieser in die weitere Verwendung seiner Daten, insbesondere zu Werbezwecken, nicht ausdrücklich eingewilligt hat. Mangels Einwilligung in die Verwendung der Daten zu Werbezwecken werden die Daten nach vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Kaufpreiszahlung für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Bei erteilter Einwilligung werden die Daten zu Werbezwecken gespeichert. Der Vertragspartner kann eine erteilte Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten jederzeit widerrufen.
16. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken von Marcela Moser photography Marcela Moser photography ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung vorliegt – berechtigt, von ihr hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung ihrer Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken von Marcela Moser photography seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem § 1041 ABGB.
17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache 17.1. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen Marcela Moser photography und dem Vertragspartner aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich Streitigkeiten über das Zustandekommen und/oder die Gültigkeit des Vertrages, gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts als vereinbart. Diese Rechtswahl gilt jedoch nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Vertragspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. 17.2. Für alle gegen einen Vertragspartner von Marcela Moser photography, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. 17.3. Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.